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Sofort
- Ruhe bewahren und informieren: App und E-Mails der Airline zeigen Umbuchungen oft schneller als die Schlange am Schalter.
- Parallel anrufen: Während du am Schalter wartest, kannst du die Hotline der Airline anrufen.
- Anschluss in Gefahr? Sag es am Gate oder Schalter sofort – bei einer gemeinsamen Buchung muss die Airline dich weiterbringen.
Was dir zusteht (EU-Verordnung 261)
Die Regeln gelten für Flüge ab der EU und für Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU.
- Betreuung: Ab 2 Stunden Verspätung (bis 1.500 km), 3 Stunden (1.500 bis 3.500 km und alle längeren Flüge innerhalb der EU) oder 4 Stunden (alle anderen) hast du Anspruch auf Essen und Getränke in angemessenem Umfang und zwei Telefonate oder E-Mails.
- Hotel: Geht es erst am nächsten Tag weiter, muss die Airline Hotel und Transfer übernehmen.
- Ab 5 Stunden: Du kannst auf den Flug verzichten und bekommst den Ticketpreis zurück.
- Annullierung: Du hast die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Ausgleichszahlung: Zusätzlich kann dir je nach Strecke eine Entschädigung zustehen – Details in unserem Ratgeber zu Fluggastrechten.
Belege sammeln
- Fotos: Abflugtafel mit der Verspätung, Bordkarte, Hinweise am Gate.
- Quittungen: für Essen, Taxi und Hotel, wenn die Airline keine Gutscheine ausgibt.
- Grund notieren: Was hat die Airline als Grund genannt? Das ist später für die Entschädigung wichtig.
Entschädigung durchsetzen lassen
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So hilft dir Voynera
Voynera meldet Verspätungen, warnt mit dem Anschluss-Retter, wenn dein nächster Flug oder Zug gefährdet ist, und prüft danach, ob dir eine Entschädigung zustehen kann – mit Betrag und vorbereitetem Antrag.
Stand: November 2026 · Angaben ohne Gewähr · Verordnung (EG) Nr. 261/2004