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Fluggastrechte: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung

Wann dir nach EU-Recht bis zu 600 € zustehen, welche Leistungen du am Flughafen bekommst – und wie du deinen Anspruch durchsetzt.

Abflugtafel mit Zielen und dem Hinweis „Delayed“
Foto: Zulfugar Karimov auf Unsplash

Wann die EU-Fluggastrechte gelten

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU. Entschädigung gibt es bei mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel, bei einer Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Flug und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung.

So viel steht dir zu

FlugstreckeEntschädigung
bis 1.500 km250 €
1.500 bis 3.500 km, und alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km400 €
über 3.500 km600 €

Bietet dir die Airline eine Ersatzverbindung an, mit der du nur wenig später ankommst, kann sich die Entschädigung halbieren.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Bei Unwetter, Streiks der Flugsicherung oder Sicherheitsrisiken muss die Airline nicht zahlen. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen nach der Rechtsprechung meist nicht dazu. Lass dir den Grund der Verspätung schriftlich geben.

Betreuung am Flughafen – immer

Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline dich bei längeren Wartezeiten mit Essen und Getränken versorgen, bei einer Übernachtung auch mit Hotel und Transfer. Bei mindestens fünf Stunden Verspätung kannst du vom Flug zurücktreten und bekommst den Ticketpreis zurück. Hebe Belege für eigene Ausgaben auf.

Gepäck und Bahn

  • Verspätetes oder beschädigtes Gepäck: sofort am Flughafen melden, die Schadensanzeige bei der Airline innerhalb von 7 Tagen (Beschädigung) bzw. 21 Tagen (Verspätung) einreichen.
  • Bahn: Bei Zügen gibt es ab 60 Minuten Verspätung am Ziel 25 %, ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises zurück.

So setzt du deinen Anspruch durch

  • Direkt bei der Airline über deren Formular – das ist kostenlos.
  • Schlichtungsstelle: Lehnt die Airline ab, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) kostenlos.
  • Fluggastrechte-Portale übernehmen den Fall gegen eine Provision, wenn du dich nicht selbst kümmern willst.
  • Fristen: In Deutschland verjähren Ansprüche nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
So hilft dir Voynera

Hat dein Flug Verspätung, zeigt Voynera die neue Zeit und Hinweise für knappe Anschlüsse. Der Fluggastrechte-Assistent schätzt ein, ob dir eine Entschädigung zustehen könnte – eine Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Stand: November 2026 · Angaben ohne Gewähr